Sicher unterwegs auf Reisen
Damit ein Unfall oder eine plötzliche Krankheit nicht den Auslandsurlaub Ihrer Kundinnen und Kunden vermiest, sollten Sie Ihnen unsere Auslandsreise-Krankenversicherung empfehlen. Die EUROPA übernimmt die Kosten für ärztliche Behandlungen vor Ort, Medikamente, Krankenhausaufenthalte und für einen erforderlichen Rücktransport aus dem Ausland.
Optimaler Schutz für unterschiedliche Zielgruppen
Alle Leistungen
Auslandskrankenversicherung 12,00 € | |
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Dauer des Versicherungsschutzes | 56 Tage (8 Wochen) je Auslandsreise |
Ambulante ärztliche Leistungen | 100 % |
Schmerzstillende zahnärztliche Leistungen | 100 % |
Stationäre Heilbehandlung | 100 % |
Ersatz-Krankenhaustagegeld | 25 € je Tag |
Rooming-in | 100 % |
Transportkosten | 100 % |
Rücktransportkosten | 100 % |
Rettungs- und Bergungskosten | bis zu 5.000 € |
Überführungs- und Bestattungskosten | bis zu 30.000 € |
Kinderbetreuungskosten | für bis zu 14 Tage |
ab 12,00 € im Jahr | |
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Häufige Fragen Ihrer Kunden zur Auslandskrankenversicherung
Was kostet die Auslandskrankenversicherung der EUROPA?
Für die Dauer einer Auslandsreise bis 56 Tage berechnen wir folgende Jahresbeiträge:
Einzelperson bis zum 64. Lebensjahr | 12,00 € |
Familien | 26,00 € |
Einzelperson ab dem 65. Lebensjahr | 50,00 € |
Der Versicherungsschutz kann bis max. 365 Tagen verlängert werden. Der Beitrag richtet sich nach der Reisedauer:
Bei einer Gesamtreisedauer von | Für Personen, die das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben | Für Personen nach Vollendung des 65. Lebensjahres |
bis zu 90 Tagen | 1,45 € | 10,50 € |
bis zu 180 Tagen | 1,45 € | Nicht versicherbar |
bis zu 365 Tagen | 1,80 € | Nicht versicherbar |
Beispiel 1 | Beispiel 2 | Beispiel 3 | |
Alter versicherte Person | unter 65 Jahre | unter 65 Jahre | ab 65 Jahre |
Reisebeginn | 01.10.2018 | 01.10.2018 | 01.10.2018 |
Reiseende | 15.12.2018 | 31.03.2019 | 29.12.2018 |
Gesamtreisedauer | 76 Tage | 182 Tage | 90 Tage |
zu versichernde Reisetage | 20 Tage | 126 Tage | 34 Tage |
Zahlbeitrag | 29,00 € | 226,80 € | 357,00 € |
(20 x 1,45 €) | (126 x 1,80 €) | (34 x 10,50 €) |
Gilt der Versicherungs-Schutz auch bei mehreren Auslandsreisen?
Wenn Sie Ihren Versicherungsschutz flexibel zwischen 57 und 365 Tagen ausdehnen möchten, wählen Sie am besten eine zusätzliche Reisekrankenversicherung bei der EUROPA.
Was leistet der 24h-Notruf-Service im Ausland?
- Ärztliche Beratung bei Krankheitsfällen im Ausland
- Organisation einer medizinisch notwendigen Versorgung im Ausland
- Organisation eines medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransportes aus dem Ausland
- Hilfe bei der Beschaffung von Befunden oder sonstigen erforderlichen Untersuchungsergebnissen, die für die Behandlung notwendig oder hilfreich sind
Was muss ich im Schadensfall während einer Reise beachten?
EUROPA garantiert Ihnen schnelle und zuverlässige Hilfe. Unser 24-Stunden-Notruf steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Im Schadensfall brauchen wir nur folgende Angaben von Ihnen:
- Versicherungsnummer
- Beginn und Ende der Reise
- Name, Anschrift, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit der Person, die behandelt wird
Wie lautet die Notfall-Rufnummer aus dem Ausland?
Im Notfall erreichen Sie uns unter der folgenden Telefonnummer:
+49 621 5490049
Was muss ich beachten, wenn ich während einer Urlaubsreise ärztlich behandelt wurde?
Den eingetretenen Schaden können Sie uns mit dem Schaden-Formular zusenden, das Sie hier herunterladen können: Schaden-Formular (PDF)
Bitte drucken Sie das Formular aus und senden Sie dieses vollständig ausgefüllt und unterschrieben, inklusive der Originalrechnungen, an uns:
EUROPA Versicherung AG
Sonderverträge Kranken
50931 Köln
Bei Fragen können Sie uns auch gerne anrufen oder uns eine E-Mail schreiben. Wir sind Ihnen bei der weiteren Vorgehensweise gerne behilflich.
per Telefon: 0221 5737-797
per E-Mail: svkl3@europa.de
Geschäftszeiten: Mo. – Fr., 8:00 – 19:00 Uhr
Wann kann ich mit meiner Auslandskrankenversicherung / Reiseversicherung zur EUROPA wechseln?
Eine vorhandene Auslandsreisekrankenversicherung können Sie bis spätestens 3 Monate oder – je nach Vertrag – auch nur 1 Monat vor Vertragsablauf kündigen.
Unser Muster-Kündigungsschreiben können Sie bequem am Bildschirm ausfüllen, sich ausdrucken und abschicken.
Kann ich meine bestehende Reisekrankenversicherung zeitlich flexibel erweitern?
Sie können Ihren bestehenden Reisekrankenschutz über den 56 Tag hinaus erweitern. Dies ist flexibel bis zu 365 Tage möglich. Weitere Informationen finden sie hier: Versicherungsschutz erweitern
Wichtige Information zum Thema "Corona-Test"
Hier finden Sie eine kurze Übersicht zu den möglichen Testmaßnahmen und deren Erstattungsfähigkeit.
Da die Coronavirus-Teststrategie laufend von der Bundesregierung an die Pandemiebedingungen angepasst wird, sind diese Angaben ohne Gewähr. Alle Informationen zur nationalen Teststrategie der Bundesregierung finden Sie hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie.html
Wann wird ein Test auf das Corona Virus erstattet?
Dies ist abhängig von der Art des Tests sowie den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts.
Wird ein Antigen-Schnelltest erstattet?
Nein, dieser Test steht frei zur Verfügung (Bürgertest).
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Für die Absicherung der Familie sollte das 3- bis 5-Fache des Brutto-Jahreseinkommens als Versicherungssumme gewählt werden. Bei der Absicherung einer Immobilienfinanzierung richtet sich die Höhe der Versicherungssumme nach dem aufgenommenen Darlehen.
Wird ein Antigen-Selbsttest erstattet?
Nein, die Kosten für einen selbst gekauften Antigen-Schnelltests werden nicht von der privaten Krankenversicherung erstattet. Es handelt sich nicht um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung.
Wir ein Antikörper-Test erstattet?
Nein, es handelt sich nicht um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung.
Wird ein Antigen-Schnelltest beim Arzt erstattet?
Nein, ein Schnelltest beim Arzt vor der Behandlung, stellt keine medizinisch notwendige Heilbehandlung dar.
Wird ein Antigen-Schnelltest bei einem stationären Aufenthalt erstattet?
Die Kosten, die dem Krankenhaus im Rahmen einer stationären Behandlung für die Corona-Testung entstehen, werden über ein sogenanntes Zusatzentgelt vergütet. Dieses Zusatzentgelt wird als allgemeine Krankenhausleistung von der GKV oder PKV übernommen.
Wird ein Antigen-Schnelltest vor einer ambulanten-Operation erstattet?
Privatversicherten dürfen die Testkosten nicht in Rechnung gestellt werden. Diese werden nach der Coronavirus-Testverordnung vom Gesundheitsfonds übernommen.
Wird ein PCR-Test erstattet?
Liegen bei einem Privatversicherten respiratorische Krankheitssymptome vor und wird dann ein Test ärztlich angeordnet, handelt es sich um einen Versicherungsfall. Dieser wird wie bei allen anderen Erkrankungen auch nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Diese Kosten werden dann erstattet.
Dabei werden die Test-Kriterien des Robert-Koch-Institutes (RKI) zu Grunde gelegt:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Teststrategie/Testkriterien_Herbst_Winter.html
Zeitliche Erweiterung für Ihren bestehenden Reisekranken-Schutz
Bei Bedarf erweitern wir den bestehenden Versicherungsschutz Ihrer Kunden zeitlich flexibel bis zu 365 Tage. Jetzt direkt online beantragen!
Reisekrankenversicherung auf den neuen Tarif umstellen
Wir haben unsere Tarife für Ihre Kunden verbessert: Stellen Sie den bestehenden Reisekranken-Schutz im Tarif EVJ bzw. AMC auf den Tarif ERK-56 um.
Downloads Auslandsreise-Krankenversicherung
Ihre persönlichen Ansprechpartner
Sie haben noch Fragen zu unserer Auslandsreisekrankenversicherung? Unsere Berater sind gerne für Sie da!
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